Musikschule Dinslaken e. V. FAQs

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Gibt es Schnupperstunden?
Im Instrumentalunterricht kann in Ausnahmefällen eine Schnupperstunde abgehalten werden. Im Bereich der Musikalischen Frühförderung gibt es keine Schnupperstunden. Allerdings gelten die ersten drei Monate dort als Probezeit. Innerhalb dieser ist eine Kündigung zum jeweiligen Monatsende möglich. Im Instrumentalunterricht gelten die ersten sechs Monate als Probezeit, in der mit vierwöchiger Frist zum Monatsende gekündigt werden kann. Siehe auch im Menü unter Formulare: Schulordnung.


Kann man Instrumente ausleihen?
In begrenztem Umfang können Instrumente kostenpflichtig ausgeliehen werden. Für den Unterricht im Programm JeKits stehen Instrumente kostenfrei zur Verfügung. Siehe auch im Menü unter Formulare: Vertrag über die Ausleihe eines Instruments/Leihvertrag JeKits.


Ist meine Anmeldung verbindlich? Wann entsteht ein Unterrichtsvertrag?
Die Anmeldung ist zunächst unverbindlich und wird nach Eingangsdatum bearbeitet. Erst durch die Unterrichtsaufnahme wird daraus ein Unterrichtsvertrag. Siehe auch im Menü unter Formulare: Schulordnung/Anmeldung.


Kann ich/mein Kind auch nach Schuljahresbeginn noch mit Unterricht anfangen?
Im Bereich Musikalischer Frühförderung kann nach Maßgabe freier Plätze im Musikgarten und der Musikalischen Früherziehung Unterricht auch nach Schuljahresbeginn aufgenommen werden, nicht jedoch in der Musikalischen Grundausbildung. Im Instrumentalbereich ist es bei freien Kapazitäten möglich.
Im Bereich JeKits entscheidet der Musikschulleiter fallweise.


Wie und wann werden Unterrichtsentgelte abgebucht?
Mit der Anmeldung haben Sie eine Einzugsrmächtigung erteilt. Die Entgelte werden immer zum Beginn eines Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10. eines Jahres) für den Zeitraum des Quartals eingezogen. Beispiele: Wird der Unterricht am 01.08. eines Jahres aufgenommen, werden zum 01.10. die Beiträge für August und September nachträglich sowie die Beträge für Oktober bis Dezember eingezogen. Siehe auch im Menü unter Formulare: Schulordnung/Schulgeldordnung


Welche Kündigungstermine gibt es? Was ist dabei zu beachten?
Das Schuljahr dauert vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Kündigungstermine sind 31.12. und 31.07. (Ausnahme: JeKits! Hier kann nur zum 31.07. eines Jahres gekündigt werden!). Die Kündigung muss schriftlich bis zwei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen sein. Ausnahmen gelten für die Probezeit. Siehe auch im Menü unter Formulare: Schulordnung/Schulgeldordnung