Der Bereich der Musikalischen Frühförderung teilt sich in
- Musikalische Früherziehung (MFE)
- Musikalische Grundausbildung (MGA)
Der Unterricht kann ohne besondere Voraussetzungen besucht werden. Hier steht die bildende Begegnung mit den elementaren musikalischen Erlebnis- und Ausdrucksweisen im Mittelpunkt: Sensibilisierung der Wahrnehmung - insbesondere des Gehörs -, das Erleben und Kennenlernen einer Vielzahl von Musikstücken und Instrumenten, der Umgang mit der Stimme und das Singen, die Erfahrung des Zusammenhangs von Musik und Bewegung, Musizieren mit Instrumenten sowie erste Einsichten in musikalische Zusammenhänge und der Umgang mit grundlegenden Elementen der Musiklehre.
Der Unterricht fördert individuelle musikalische Fähigkeiten und schafft die Grundlage für vielfältige musikalische Entwicklungen. Die Musikschule gewährleistet dabei eine fachkompetente pädagogische Betreuung, Beratung und Begabungsfindung. Der Besuch der Grundstufe ist in der Regel Voraussetzung für den nachfolgenden Instrumental- oder Vokalunterricht.
- Die Musikzwerge (Alter: 2 bis 4 Jahre) finden einmal wöchentlich mit einer erwachsenen Begleitperson in Gruppen mit bis etwa zehn Kindern statt.
- Die Musikalische Früherziehung (Alter: 4 bis 6 Jahre) und die
- Musikalische Grundausbildung (Alter: 6 bis 8 Jahre) finden einmal wöchentlich in Gruppen bis etwa zehn Kindern statt und dauern je zwei Jahre.
Lehrkräfte: Gesine Frey (MUZ), Ursula Torebko (MFE, MGA)
Informationsblatt und Anmeldung sowie Schul- und Schulgeldordnung finden Sie im Menü unter "Formulare"